Expertise
Rechtsauskünfte
Rechtgutachten
Wie gross muss meine Zelle mindestens sein?
Habe ich einen Rechtsanspruch auf Besuche und Urlaube?
Wie kann ich aus einer kleinen Verwahrung (stationäre therapeutische Massnahme nach Art. 59 StGB) entlassen werden?
Besteht in der Untersuchungshaft ein Arbeitszwang? Muss ich nach der Pensionierung noch im Gefängnis arbeiten?
Kann ich meine Freiheitsstrafe in gemeinnütziger Arbeit, Electronic Monitoring (EM) oder Halbgefangenschaft verbüssen? Wenn ja, wie muss ich vorgehen?
Das Schweizerische Institut für Strafvollstreckungs- und Strafvollzugswissenschaften erteilt Ihnen unkompliziert, kompetent und rasch Auskünfte in allen Fragen rund um den Sanktionenvollzug, das Gefängnis und den Massnahmenvollzug.
Das Schweizerische Institut für Strafvollstreckungs- und Strafvollzugswissenschaften verfasst in seinem Tätigkeitsgebiet
- Rechtsgutachten
leitet und führt
- Administrativuntersuchungen wie auch
- Audits durch.
Gerne klären wir zusammen mit Ihnen ab, ob und gegebenenfalls welches Untersuchungsinstrument für Ihre Fragestellungen sinnvoll und angezeigt ist. Zögern Sie nicht und rufen Sie uns an oder kontaktieren uns per Mail. Wie werden uns unverzüglich mit Ihnen in Verbindung setzten.