Exper­ti­se

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Rechts­aus­künf­te

Recht­gut­ach­ten

Rechts­aus­künf­te
Wann ist eine beding­te Ent­las­sung aus der Ver­wah­rung oder aus einer lebens­lan­gen Frei­heits­stra­fe möglich?

Wie gross muss mei­ne Zel­le min­des­tens sein?

Habe ich einen Rechts­an­spruch auf Besu­che und Urlaube?

Wie kann ich aus einer klei­nen Ver­wah­rung (sta­tio­nä­re the­ra­peu­ti­sche Mass­nah­me nach Art. 59 StGB) ent­las­sen werden?

Besteht in der Unter­su­chungs­haft ein Arbeits­zwang? Muss ich nach der Pen­sio­nie­rung noch im Gefäng­nis arbeiten?

Kann ich mei­ne Frei­heits­stra­fe in gemein­nüt­zi­ger Arbeit, Elec­tro­nic Moni­to­ring (EM) oder Halb­ge­fan­gen­schaft ver­büs­sen? Wenn ja, wie muss ich vorgehen?

Das Schwei­ze­ri­sche Insti­tut für Straf­voll­stre­ckungs- und Straf­voll­zugs­wis­sen­schaf­ten erteilt Ihnen unkom­pli­ziert, kom­pe­tent und rasch Aus­künf­te in allen Fra­gen rund um den Sank­tio­nen­voll­zug, das Gefäng­nis und den Massnahmenvollzug.

Rechts­gut­ach­ten

Das Schwei­ze­ri­sche Insti­tut für Straf­voll­stre­ckungs- und Straf­voll­zugs­wis­sen­schaf­ten ver­fasst in sei­nem Tätigkeitsgebiet

  • Rechts­gut­ach­ten

lei­tet und führt

  • Admi­nis­tra­tiv­un­ter­su­chun­gen wie auch
  • Audits durch.

Ger­ne klä­ren wir zusam­men mit Ihnen ab, ob und gege­be­nen­falls wel­ches Unter­su­chungs­in­stru­ment für Ihre Fra­ge­stel­lun­gen sinn­voll und ange­zeigt ist. Zögern Sie nicht und rufen Sie uns an oder kon­tak­tie­ren uns per Mail. Wie wer­den uns unver­züg­lich mit Ihnen in Ver­bin­dung setzten.

 

Öffent­lich publi­zier­te Untersuchungsberichte: